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nicht verarbeitbare Ware

nicht verarbeitbare Edelmetalle

Wir können Edelmetalle bzw. edelmetallhaltige Gegenstände nur verarbeiten, wenn dadurch keine Umweltbelastung entstanden ist bzw. entsteht. Verunreinigte Edelmetalle durch andere Schwermetalle wie Quecksilber, Arsen oder andere Chemikalien können und wollen wir nicht verarbeiten.

Die Gesundheit aller Mitarbeiter unseres Hauses bzw. unsere Kooperationspartner ist uns wichtiger als die enthaltenen Edelmetalle.

Bei recyclingfähigem Material müssen die Einhaltungen des AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) eingehalten und nachgewiesen werden. Ein entsprechendes Formular sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen können Sie unter Formular erhalten.

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